„RaderGate“ – Was die Debatte um Plagiate aus der Wikipedia übersieht

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Fomfr pranger

Pranger im Foltermuseum in Freiburg im Breisgau

Vor drei Tagen ging die Nachricht durch die Medien, dass zwei Historiker unter Plagiatsverdacht stehen. Das Buch „Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak“ (C.H. Beck Verlag) soll von den Autoren Arne Karsten und Olaf Rader in großen Teilen sogar wörtlich aus der Wikipedia stammen. Näheres zu den Umständen findet man z.B. bei Spreeblick.

Jetzt wird der Fall diskutiert. Vom „Diebstahl geistigen Eigentums“ ist die Rede, von Verletzung wissenschaftlicher Standards, man sei „beim Abschreiben aus Wikipedia erwischt worden“. Es ist von einer Rufschädigung der Autoren und des Verlags die Rede. Von „digitaler Denunziation“ ist zu lesen. Es geht schon wieder mal wild durcheinander im bürgerlichen Empörungszirkus. Dazu drei Anmerkungen.

1. Man darf von Wikipedia  „abschreiben“ – auch zu kommerziellen Zwecken

Arne Karsten und Olaf Rader haben erst einmal nichts Verbotenes gemacht. Die Inhalte der Plattform sind freies Wissen und unterliegen der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 3.0. Diese regelt zwei Dinge: Man darf die Inhalte frei verwenden, wenn man den Namen des Urhebers bzw. Rechteinhabers an entsprechender Stelle in der richtigen Form nennt und die Inhalte unter derselben Lizenz weitergibt. Das bedeutet aber auch, dass die Inhalte verändert, kopiert, in Bücher gepackt und verkauft werden dürfen.

Die Wikimedia Foundation, als Trägerin der Wikipedia, hat diese Lizenz bewusst ausgewählt und eine intensive Debatte der Wikipedia-Community hat vor einigen Jahren noch einmal bestätigt, dass die kommerzielle Nutzung der Wikipedia-Texte nicht ausgeschlossen werden soll. Dafür gibt es eine ganz einfache Begründung: Das Verbot der kommerziellen Nutzung verhindert die Verbreitung freien Wissens, dem Ziel der Wikipedia und ihrer Schwesterprojekten.

Von „Diebstahl geistigen Eigentums“ kann man daher gar nicht so leicht sprechen. Genaugenommen war der Begriff „Diebstahl“ im Bereich der Wissensvermittlung immer schon falsch. Aber in jedem Fall – man ahnt es schon – kann man von einem Lizenzverstoß ausgehen. Doch dazu gleich.

2. Die Neuordnung von Wissen ist eine eigene Leistung

Die Scientific Community forciert in der laufenden Diskussion über das Buch „Große Seeschlachten“ zwei Fragen: Sind beim „Abschreiben“ wissenschaftliche Standards verletzt worden? Und: Hat das vorliegende Werk einen neuen Erkenntniswert?

Die erste Frage ist schnell beantwortet. Es ist zu prüfen, ob die Quellen den allgemeinen Standards entsprechend belegt werden. Ist das nicht geschehen, ist der Fall klar: Standard verletzt. Rüge. Marginalisierung in der Scientific Community. Fertig ist der Lack.

Was die wenigsten wissen: Auch Wikipedia hat über die Jahre sehr strenge Regelungen für Quellenbelege eingeführt. Ihre Einträge sind nicht selten besser belegt als manche Seminararbeit zum selben Thema.

Die zweite Frage,  nach dem Erkenntniswert oder dem Wert generell, ist natürlich komplexer. Ob die „Großen Seeschlachten“ von Arne Karsten und Olaf Rader ein großer Wurf sind oder zumindest eine gute Einführung können nur die Leserinnen und Leser entscheiden. Es wäre jedoch fatal, wenn der aktuelle Fall dazu benutzt würde, die Arbeit in und mit der Wikipedia wieder einmal so zu drehen, dass am Ende eine akademische Zweiklassengesellschaft herauskommt.

Diese Sorge kommt nicht von ungefähr, denn in der Welt strukturkonservativer Wissenschaftler und Journalisten gibt es bekanntlich zwei Sorten von Akademikern: Die eigentlichen Fach-Wissenschaftler und Experten einerseits und den ganzen Rest von einfachen Vermittlern, Lehrern, Laien und Populärwissenschaftler andererseits. Alle, die nicht für die Scientific Community schreiben, stehen unter Generalverdacht, doch eigentlich keine eigene und wertige Leistung zu bringen. Dasselbe Verdikt trifft konsequenterweise auch gelungene Kompilationen oder Remixes.

Dabei ist die Sicherung, Aufarbeitung und Verbreitung von Wissen eine Kunst, die nicht weniger wichtig ist, als die dann doch oft sehr handwerklich zu bewältigende Forschungsarbeit von Fachwissenschaftlern. Und das gilt nicht zuletzt sondern auch für die Wikipedia. Das kollektive Zusammenstellen von Wissen in über 280 Sprachen und Kulturen ist ein ungeheurer Lern- und Gestaltungsprozess. Ausgeführt von Menschen, die oft selbst einen sehr hohen Bildungsstand haben.

Und wenn jemand aus dem gesammelten Weltwissen Einzelfragen herausgreift und beispielsweise  Seeschlachten darstellen und besprechen will, kann das eine eigene Leistung sein. Ob sie das in dem konkreten Fall ist, bleibt zu untersuchen. Doch ohne den Inhalt zu kennen, wird pauschal davon gesprochen, dass Karsten und Rader beim „Abschreiben von der Wikipedia erwischt worden“. Wie ein kleiner Schulbub beim Unterschleif. „Das macht man nicht!“

Doch das kann sehr sinnvoll sein, wenn man es richtig macht und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

3. Das Buch ist mangelhaft, weil es einen Rechtsmangel hat

Die Kunden des C.H. Beck Verlags haben ein Buch gekauft. Die Inhalte dieses Buches sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen also nicht ohne Genehmigung des Verlags kopiert, verändert, verbreitet werden.

Sobald die Inhalte des Buches zu großen Teilen aus Inhalten mit einer freien Lizenz bestehen, sieht die Sache anders aus. Diskutiert wird bislang nur, inwieweit Quellen aus wissenschaftlicher Sicht nachgewiesen werden müssen – zum Zweck der Überprüfbarkeit oder zum Nachweise der intellektuellen Eigenleistung. Der Hammer hängt für die Wikipedia aber beim Umgang mit ihren freien Lizenzen.

Es ist legitim, aus Wikipedia in einem kleineren Umfang zu zitieren. Wenn aber größere Teile  übernommen werden, muss klar dargestellt werden, welche Teile aus der Wikipedia kommen und demnach frei verwendet werden können. In diesem Fall: Welche Teile stehen unter der Creative Commons CC-BY-SA 3.0? Auf gar keinen Fall, darf der Urheber (in dem Fall die Rechteinhaberin Wikimedia Foundation ) verschwiegen und der Inhalt unter eine andere Lizenz gestellt werden. Der Verlag hat damit ein Produkt mit Rechtsmängeln verkauft und einen klaren Rechtsbruch begangen.

Normalerweise sichern sich hier Verlage über die Autorenverträge ab. Dort ist meist formuliert, dass alle Rechte an den Verlag übergehen und die Autoren bei der Übergabe diese Rechte auch besitzen müssen. Deswegen wird C. H. Beck nun auch Arne Karsten und Olaf Rader mit seinen Anwälten bearbeiten. Das Problem ist damit aber nicht gelöst. Das Werk muss vom Markt. Die Wikimedia Foundation kann abmahnen und klagen. Vielleicht sollte sie das in diesem Fall endlich mal machen, um am Ende die Stellung freier Lizenzen zu stärken.

Und für die Zukunft gilt: Es wird immer weniger Bücher geben, die zu großen Teilen aus Inhalten mit freien Lizenzen bestehen oder noch schlimmer, der Anteil an Büchern, von denen man nicht sagen kann, inwieweit sie aus freien Inhalten bestehen, wird größer. Das hat schlicht mit der Tatsache zu tun, wie sich mit dem Web unsere Arbeitsweise ändert. Und das Risiko für Verlage wird unvermeidlich steigen. Und so wäre es viel einfacher, wenn der C. H. Beck-Verlag seine Buchinhalte generell unter eine freie Lizenz stellen würde. Das wäre auch kein Problem. Man könnte das Seeschlachten-Buch einfach unter die Creative Commons Lizenz stellen und die Welt wäre in Ordnung. Man würde auch keinen Cent weniger verdienen und die Wikipedia-Community hätte nichts dagegen. Doch das wäre zu einfach. Und zu revolutionär.

Deswegen wird weiter rummoralisiert, es werden Qualitätsdebatten geführt und Handlungen kriminalisiert, die es nicht sind. Über relevante Rechtsverstöße bei der kommerziellen Nutzung freien Wissens dagegen wird in den Medien auffällig geschwiegen. Weil alle betroffen sind.

Für Historikerinnen und Historiker bleibt da nur, künftig die richtigen Gewichte zu setzen und einen klaren Blick zu behalten. Sie brauchen ein Umfeld, das gelernt hat, mit freiem Wissen und freien Lizenzen offen und ehrlich umzugehen.
Und sie müssen selbst ihre Lage angesichts der Medienrevolution neu bestimmen und flexibel darauf reagieren. Die Berufe und Arbeitsweisen in den Sozialwissenschaften werden durch das Web verändert.  Wir werden zunehmend im Web Wissen zur Verfügung stellen und besprechen um ab und zu ein gedrucktes Buch daraus machen. Hier drehen sich die Verhältnisse zwischen Print- und Digitalmedien um.
Und auch das zeigt „RaderGate“ (Klaus Graf): Fachwissenschaftler sind zwar weiterhin nötig, die Qualitätssicherung wird aber künftig in der Weböffentlichkeit organisiert.

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12 Antworten to “„RaderGate“ – Was die Debatte um Plagiate aus der Wikipedia übersieht”

  1. klausgraf2001k Says:

    RaderGate bitte.

  2. Gast Says:

    Auch wenn man der Neuordnung von Wissen einen höheren Erkenntniswert abspricht, kann man es doch trotzdem als eine wertige Leistung anerkennen. Viele Tätigkeiten sind große Leistungen, ohne dass man sie gleich zur Wissenschaft erheben muss. Wenn jemand eine neue Sichtweise auf eine geschichtliche Epoche vertritt, kann das sicher eine höhere Erkenntnis sein. Aber wenn man nur vorhandenes Wissen zu dieser Epoche didaktisch gut aufbereitet und leicht verständlich anordnet, dann mag das sicher eine Leistung sein, aber keine wissenschaftliche. Sonst muss man in letzter Konsequenz auch den Fakultätshausmeister zum Wissenschaftler erheben, weil er ja eine wertige Leistung erbringt, die irgendwie für die Wissenschaft von Nutzen ist.

    • Richard Heigl Says:

      Soweit einverstanden. Ich will auch nicht die Unterschiede einebnen. Nur geht es mir hier um Bescheidenheit und gegenseitigen Respekt. Viele „wissenschaftliche“ Arbeiten, schaffen es nicht, dem Stoff Herr zu werden, sammeln Fakten, publizieren Quellenmaterial und reihen sie aneinander. Wie auch immer: Man muss sich die einzelnen Arbeiten sehr genau ansehen und besprechen, ob sie das gesteckte Ziel erreichen. Und man kann aus bestehendem Wissen sehr wohl neue Erkenntnisse ziehen, indem man beispielsweise eine andere Methodik verwendet. Auch richtig:
      Eine rein didaktische Aufarbeitung muss nicht wissenschaftlich in dem Sinn sein, dass neue Ergebnise produziert werden. Sie kann aber beispielsweise das wissenschaftliche Denken nahebringen.

  3. Richard Heigl Says:

    Klaus Graf (Archivalia) greift den Beitrag auf und vertieft die rechtliche Fragestellung: http://archiv.twoday.net/stories/800963323/
    (Danke!)

  4. AndreasP Says:

    „(in dem Fall die Rechteinhaberin Wikimedia Foundation)“ – nein, die WIkimedia Foundation ist natürlich nicht die Rechteinhaberin. Sie hält überhaupt keine Rechte an dem Inhalt der Wikipedia, bis auf die Grafik mit dem Puzzleball. Die Autoren sind die Rechteinhaber der Wikipedia-Texte. Sie sind über die „Versionsgeschichte“ einfach aufzufinden.

    • Richard Heigl Says:

      Danke für die Richtigstellung. Das stimmt. Rechteinhaber sind die Autorinnen und Autoren. Ich hatte nur im Kopf, dass es in den Nutzungsbedingungen einen weiteren Passus gibt, dass die Foundation auch bei Urheberrechtsverstößen ihre Bestimmungen nach eigenem Ermessen durchsetzt. Den Passus gibt es tatsächlich, aber nur für die Inhalte, die reinkommen. Also zur Abwehr von Inhalten, die nicht unter CC oder GPL gestellt werden können. Ist an sich auch logisch, bei der Weiternutzung erstmal nur die Autoren als Urheber selbst tätig werden können. Aber realistisch ist das nicht, oder?
      Die Nutzungsbedingungen sind insgesamt sehr passiv – mir persönlich zu passiv. Man könnte aber mit etwas Willen aus dem §7 (g) über die Weiternutzung ableiten, dass es sich bei einer falschen Kennzeichnung um eine Verletzung der Nutzungsbedingungen handelt. Dann könnte die Foundation diese Kennzeichnung einfordern. Würde mir reichen. Wie liest du das?
      http://wikimediafoundation.org/wiki/Terms_of_Use/de#6._Marken

      • Gast Says:

        Schauen wir doch einfach mal in die CC-BY-SA:

        „Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist.“

        Da in Wikipedia-Artikeln keine Urheber angegeben sind, müssen sie folglich auch nicht genannt werden. Die Versionsgeschichte ist lediglich ein technischer Bestandteil des Wiki-Versionskontrollsystem und kein Urheberrechtsvermerk im Sinne der Lizenz. Der §7 (g) der Wikimedia-Nutzungsbedingungen ist schon deshalb lizenzrechtlich nichtig; die CC-BY-SA verlangt ausdrücklich die Weitergabe unter gleichen Bedingungen; eine zusätzliche Einschränkung der Lizenz ist also nicht zulässig. Selbst wenn Urheberrechtsvermerke in Wikipeda-Artikeln stünden, so wäre der §7 (g) immer noch nichtig, weil auch dann ein unzulässigen Widerspruch zur CC-BY-SA vorliegen würde; diese gibt nämlich nicht derart spezifisch vor, wie die Urheberrechtsnennung durchzuführen ist. Außer als unverbindlicher Appell oder „Best current practice“ lassen sich daher die angegebenen Nutzungsbedingungen höchstens noch so auslegen, dass sie das Verhältniss zwischen Nutzer und Wikimedia Foundation regeln. D.h. wer dagegen verstößt, kann höchstens durch die Wikimedia-Foundation von der Nutzung ihrer Webseiten ausgeschlossen werden.

      • AndreasP Says:

        Was „Gast“ hier sagt, ist eine freie Erfindung und stimmt hinten und vorne nicht. Natürlich sind die Urheber (user-)namentlich zu nennen und nicht „Wikipedia“ oder „Wikimedia“, entweder über einen Link zur Wikipedia oder Angabe des Artikels, wo ja dann die Versionsgeschichte bereitgehalten wird, oder eben über eine Liste der Urheber.

        Wer den Link „Nutzungsbedingungen“ ganz unten in jedem Artikel anklickt, kommt einfach zu:

        http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen

        Unter Punkt 7 steht deutlich:

        „Namensnennung: Die Namensnennung ist ein wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden:

        Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über eine Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche Autoren und Bearbeiter aufgeführt sind);

        Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist, die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der Autoren auf eine Weise gewährleistet, die gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist; oder

        Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert werden kann, um sie um sehr kleine oder irrelevante Beiträge zu bereinigen).“

      • Gast Says:

        @AndreasP: „eine freie Erfindung“ Nein, steht so in der eigentlichen Lizenz. Habe es wörtlich zitiert. „und nicht ‚Wikipedia‘ oder ‚Wikimedia'“ Habe ich nicht behauptet. „‚Nutzungsbedingungen‘ ganz unten“ Die sind lizenzrechtlich unerheblich und nichtig. Das war gerade mein Punkt.

      • AndreasP Says:

        Wieso soll um HImmels willen der Name der Urheber in der Wikipedia „nicht angegeben“ sein? Er ist doch angegeben, und die Nutzungsbedingungen verraten, wo, für die, die den Reiter „Versionsgeschichte“ nicht gefunden haben.

      • Gast Says:

        Nochmal: Die Nutzungsbedingungen sind lizenzrechtlich nichtig. Sie können nicht bestimmen, was als Urheberangabe gilt, denn das wäre eine Einschränkung der Lizenz, und das ist aufgrund der Sharealike-Klausel verboten. Eine gültige Urheberangabe kann nur vorliegen, wenn sie sich auch explizit im Wiki-Artikel befindet und unmissverständlich als solche erkennbar ist. Alles andere ist keine Urheberangabe. Die Versionsgeschichte ist eine rein technische Funktion zur Versionsverwaltung im Wiki. Sie hat keine lizenzrechtliche Bedeutung; die dort angezeigten Daten sind Metadaten und gehören auch nicht zum Dokument. Sie geben außerdem gerade nicht den Urheber an, sondern den Artikelbearbeiter. Das mag manchmal der Urheber selbst sein, kann aber genausogut z.B. ein Bevollmächtigter des Urhebers sein, oder ein vom Urheber völlig unabhängiger Wiki-Benutzer, der CC-BY-SA-lizensierte Texte von sonstwo ins Wiki kopiert hat.

        Allerhöchstens noch könnte man §7 b als zusätzliche Lizenz verstehen, die dann aufgrund von §7 g alternativ zur CC-BY-SA vom Nutzer gewählt werden kann, wenn ein Artikel vollständig von Wikipedia-Benutzern in der Wikipedia erstellt wurde.

        Der Vorläufer der §7 b/g-Kombo war als „Gentlemen’s Agreement“ bekannt und es waren sich immer alle bewusst, dass es sich nicht um rechtlichsgültige Regelungen handelt, sondern um einen Appell der Wikimedia Foundation an die Nutzer, entgegenkommend keine rechtlichen Schritte einzuleiten, solange die dort vorgeschlagenen Standards eingehalten wurden. (Nicht ganz uneigennützig, wie man anmerken darf, denn die Foundation profitierte ja von diesen Links, ohne selbst dabei ein rechtliches Risiko einzugehen.)

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